Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie in allen Verfahren, die in die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen. Dies sind insbesondere Scheidungsprozesse, Zugewinnausgleichs- und Sorgerechtsverfahren, Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsstreitigkeiten (Kindes- und Ehegattenunterhalt, Unterhalt nichtehelicher Kinder) Auseinandersetzung mit Sozialämtern im Bereich des Elternunterhalts, Vermögensauseinandersetzungen und Hausratsaufteilungen. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten im Fachbereich des Familienrechts nahe stehenden Gebiet des Erbrechts.
Als Ihr Anwalt bin ich in erster Linie Ihr vertrauensvoller und unabhängiger Interessenvertreter und Berater. Meine Aufgabe sehe ich darin, Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilung zu schützen.
Bereits im Vorfeld einer Auseinandersetzung sollten Sie wissen, was auf Sie zukommt.