Als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich Sie in allen Bereichen des Sozialversicherungsrecht. Hierzu gehören vor allem die Rechtsgebiete Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, das Rehabilitations- und Teilhaberecht behinderter Menschen, das Recht der Familie (z.B. Elterngeld), das Seniorenrecht, das Recht der Arbeitsförderung und Ausbildungsförderung (Bafög) sowie alle Fragen zum Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) .
Im Versicherungsrecht vertrete ich Sie in Fragen der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.